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Förderantrag stellen
Zwecke der Stiftung sind die
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Förderung internationaler Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens
- Förderung mildtätiger Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
im Landkreis Nienburg. In Sonderfällen können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden.
Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Unterstützung der Nienburger Tafel.
- die Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls die Zwecke und Ziele der Bürgerstiftung verfolgen.
- die Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der Aus- und Fortbildung, insbesondere von Jugendlichen auf den Gebieten des Stiftungszwecks.
- die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden.
Förderanträge können jederzeit eingereicht werden, wenn
- sich das Projekt innerhalb des Landkreises Nienburg/Weser befindet.
- Sie Ihr Engagement durch den Einsatz von Eigenleistungen oder Eigenmittel nachweisen - oder Nachweisen, das dies nicht möglich ist.
- ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt wird. Geben Sie bitte an, wo bereits Mittel beantragt wurden.
- Sie nicht davon ausgehen, dass eine dauerhafte Förderung erfolgt.
Den Download Antragsformular auf Förderung durch die Bürgerstiftung finden Sie oben auf der Seite.