Das Jahr 2018 hat begonnen und neue Projekte sind in der Planung oder bereits in der Konkretisierungsphase. Die Bürgerstiftung im Landkreis verfügt auch im Jahr 2018 wieder über ein entsprechendes Budget, um gemäß der Satzungszwecke fördertechnisch aktiv zu werden:
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Förderung internationaler Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens
- Förderung mildtätiger Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Denken Sie beim Einreichen der Förderanträge daran, dass
- sich das Projekt innerhalb des Landkreises Nienburg/Weser befindet.
- Sie Ihr Engagement durch den Einsatz von Eigenleistungen oder Eigenmittel nachweisen - oder belegen Sie, dass dies nicht möglich ist.
- ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt wird. Geben Sie bitte an, wo bereits Mittel beantragt wurden.
- Sie nicht davon ausgehen, dass eine dauerhafte Förderung erfolgt.
Um uns die Arbeit zu erleichtern, nutzen Sie bitte unser Antragsformular, das Sie sich gern auf dieser Seite herunterladen können. Beachten Sie bitte, dass Ihr Antrag mindestens eine Woche vor unserer Vorstandssitzung bei uns eingehen sollte.
Fragen, Anregungen und Wünsche nehmen wir gern in unserer Geschäftsstelle zu den genannten Zeiten entgegen oder schreiben Sie uns per Mail.