Beim diesjährigen RegionalTreff der Bürgerstiftungen aus Norddeutschland stand das Thema Fundraising im Mittelpunkt. Für die Stiftungsarbeit ist das neben dem Spendensammeln unerlässlich. Birgit Schäfer als Vorsitzende der Bürgerstiftung Hamburg konnte am 16.02. als Ausrichterin für den Regionatreff Nord viele Teilnehmende aus den Bürgerstiftungen begrüßen. Katharina Lippold-Andrae und Axel Halling von der „Initiative Bürgerstiftungen (IBS)“, dem unabhängigen Kompetenzzentrum zum Thema Bürgerstiftungen unter dem Dach des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen hatten inhaltlich das Treffen exzellent vorbereitet.
Birgit Schäfer bei der Eröffnung© Bürgerstiftung im Landkreis Nienburg
Was sind die organisatorischen Voraussetzungen? Welche rechtlichen Fallstricke gilt es zu beachten? Wie optimiert man Fundraising und vergrößert damit die Handlungsfähigkeit einer Bürgerstiftung? Den fachlichen Input gab Gebhard Hitzemann, Vorsitzender des Stiftungsrats der Bürgerstiftung Schaumburg und gleichzeitig Regionalkurator Niedersachsen. Ergänzt wurden seine Ausführungen durch Best Practice – Beispiele von den Bürgerstiftungen Hamburg und Henstedt - Ulzburg sowie der Stadtteilstiftung Sahlkamp – Vahrenheide.
Neben dem fachlichen Schwerpunkt hatten Vorsitzender Frank Lehmeier und sein Vertreter Volker Dubberke von der Bürgerstiftung Nienburg ausreichend Raum für den kollegialen Austausch. Alte und junge Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen, Stiftungsaufsichten und Experten diskutierten Themen und Aufgaben der Stiftungsarbeit.
© Initiative BürgerstiftungenEinen besonderen Raum nahmen neben den stiftungs- und steuerrechtlichen Vorgaben für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung die überarbeiteten Vorschriften zum Datenschutz ein, die ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden sind. Die neuen Regelungen enthalten im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) deutlich verschärfte Strafandrohungen und steigern damit das Haftungsrisiko für Stiftungsvorstände. Grundlage für das neue Datenschutzrecht ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Als europäische Verordnung findet sie unmittelbar in Deutschland Anwendung. Allgemeine Unsicherheit wurde bei den Vertretungen der Stiftungen deutlich.
Bei aller Notwendigkeit für den Datenschutz empfanden einige Anwesende die verschärften Regelungen als einen weiteren Schritt zur Überbürokratisierung. Kleine Stiftungen, die kaum in der Lage sind, sich ausreichend juristischen Sachverstand in dieser Frage anzueignen, werden es bei der Umsetzung schwer haben. Zweifel wurden laut, ob die neue Verordnung dazu beiträgt, die Bereitschaft, ein Ehrenamt zu übernehmen, steigert. Ein Tätigwerden in Richtung der politischen Entscheidungsträger wurde teilweise in Erwägung gezogen.